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Erstellen Sie Ihren rechtsgültigen Energieausweis online. Einfach, schnell und sofort für Sie Verfügbar!


So erhalten Sie in wenigen Minuten Ihren eigenen Energiepass

Anhand der Übersicht ermitteln, welcher Ausweistyp benötigt wird
Benötigte Unterlagen wie z.B. Heizverbräuche und Fotos bereithalten
Über die Online-Eingabemaske selber den Verbrauchsausweis berechnen
Die Vorschaufunktion nutzen, um die Eingaben des Energieausweises zu prüfen
Energiepass selber ausdrucken oder digital verschicken

Gute Gründe für energieausweis-online-berechnen.de

- Energieausweis ist sofort Verfügbar (Eingeben, ausdrucken, fertig!)
- 100% Rechtsgültig (Schnittstelle zum dem Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt))
- Einfache Erstellung (mit spielerischen Eingaben zum Energiepass)
- Hohe Ersparnis (Eine Vor-Ort Erstellung kann bis zu 300 Euro kosten)

Dazu brauchen Sie einen Ausweis

Fast jedes neue Gebäude, das auf übliche Temperaturen beheizt werden soll, braucht einen Energieausweis. Außerdem ist ein Ausweis notwendig, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder neu vermieten möchten. Die Vorgaben dazu beruhen auf dem Gebäudeenergiegesetz. Zuvor galt die Energieeinsparverordnung (EnEV).

Was wird zum Verbrauchsausweis Erstellen benötigt?

Füllen Sie bequem von zuhause das Energieausweis Formular aus. Wir leiten Sie mit hilfreichen Tipps durch die nötigen Fragestellungen.
Folgende Dokumente werden für Ihren Verbrauchsausweis benötigt:
- Zusammenhängende Heizverbräuche der letzten 3 Jahre, inklusive der letzten Abrechnung (Angaben zu Gebäudetyp, Baujahr und Wohnfläche
- Angaben zu Verwendung erneuerbaren Energien, Kühlung oder Lüftung
- Pflichtbilder: Außenansicht und Typenschild der Heizungsanlage / Schornsteinfegerprotokoll
- Kein Ortstermin notwendig: Alle Daten können über das Online-Formular eingegeben werden

Was wird zum Bedarfsausweis Erstellen benötigt?

Folgende Dokumente werden für Ihren Bedarfsausweis benötigt:
- Angaben zu Gebäudetyp und -form, Wohnfläche, Baujahr und Angaben zur Gebäudehülle
- Angaben zur Heizungsanlage und Angaben zur Verwendung erneuerbaren Energien und Kühlung oder Lüftung
- Pflichtbilder: Außenansicht und Typenschild der Heizungsanlage / Schornsteinfegerprotokoll
- Kein Ortstermin notwendig: Alle Daten können über das Online-Formular eingegeben werden

Bitte treten Sie bei weiteren Fragen über https://energieausweis-online-berechnen.de/api/contact/kontakt.jsp mit uns in Kontakt.

Häufige Fragen

Energieausweis erstellen - wer macht das?

Den Energieausweis dürfen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nur Personen mit besonderen Aus- oder Weiterbildungen sowie Berufspraxis ausstellen. Dazu zählen beispielsweise Ingenieur:innen, Architekt:innen, Physiker:innen oder Handwerker:innen.

Gibt es noch den Bedarfsausweis – Energieausweis kostenlos online?

Als der Energieausweis kostenlos eingeführt wurde, hat die Hypo- und Vereinsbank, zusammen mit einer Bausparkasse, die Möglichkeit eines kostenlosen Energieausweises online erstellen zu lassen, angeboten. Ziel war es, mit Eigentümer einer Immobilie ins Gespräch zu kommen und eine Kundenbeziehung aufzubauen. Mittlerweile wurde das Angebot mit der Berechnung des Bedarfsausweis / Energieausweis kostenlos eingestellt.

Wie wird ein Energiepass beantragt?

Für Sie fällt hier kein weiterer Aufwand an. Nach Prüfung Ihrer Eingaben wird eine Registriernummer beantragt und vergeben. Nur mit dieser Nummer ist Ausweis gültig und kann von Ihnen verwendet werden.

Gibt es ein Geld-Zurück versprechen?

Nicht zufrieden, dann erhalten Sie Ihr Geld innerhalb von 30 Tagen zurück.

So ermitteln Sie, welchen Energieausweis Sie benötigen

Sie sind sich nicht sicher, welchen Energieausweis (Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis) Sie für Ihre Immobilie benötigen? Aufgrund des Alters Ihres Hausen wissen Sie nicht, welcher Ausweis der passende ist? Welcher Energiepass ist die günstigste Lösung? Wir helfen Ihnen gerne dabei, dies zu ermitteln. Anhand der von uns erstellten Grafik können Sie in wenigen Schritten ablesen, ob Sie einen Bedarfsausweis oder einen Verbrauchsausweis benötigen. Es ist allerdings zu erwähnen, dass es immer möglich ist, einen Bedarfsausweis zu erstellen. Unabhängig davon, ob es sich bei Ihrer Immobilie um einen Neubau handelt, das Objekt längere Zeit leer stand oder es sich um ein älteres, sanierungsbedürftiges Gebäude handelt, mit dem Bedarfsausweis erhalten Sie in jedem Fall ein rechtssicheres Dokument. Für den Verbrauchsausweis hingegen gibt es einige Einschränkungen, da für deren Erstellung drei zusammenhängende Perioden der Heizkostenabrechnungen (insgesamt über 36 Monate) vorliegen müssen. Das Gebäude muss zudem einige weitere Kriterien erfüllen.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis – welchen Energiepass benötige ich?

Als erstes muss ermittelt werden, ob Sie einen Energieausweis für ein Wohngebäude oder einen Energieausweis für ein Nichtwohngebäude brauchen. Zu den Wohngebäuden zählen alle Gebäude, die ausschließlich bewohnt werden oder deren Gewerbeanteil bei unter 10 % der Gesamtfläche liegt. Im Falle eines Gewerbegebäudes muss ein Energieausweis für ein Nichtwohngebäude beantragt werden. Für alle Neubauten muss ein Bedarfsausweis erstellt werden, da noch keine Verbrauchsdaten des Hauses vorliegen können. Bei Bestandsimmobilien wird darauf geachtet, wie viele Wohneinheiten sich in dem Gebäude befinden.

Sonderregelung beim VerbrauchsausweiS

Bei Gebäuden mit fünf oder mehr Wohneinheiten kann in jedem Fall der Verbrauchsausweis gewählt werden. Wenn ein Bestandsgebäude allerdings höchstens vier Einheiten beherbergt, müssen außerdem folgende Kriterien berücksichtigt werden. Es kann ein Verbrauchsausweis ausgestellt werden, wenn das Gebäude nach 1977 erbaut wurde. Wurde der Bauantrag allerdings noch vor dem 31. Oktober 1977 gestellt, muss das Gebäude danach zusätzlich nach der Wärmeschutzverordnung saniert und modernisiert (Dämmung von Dach, Wänden und Fenstern) worden sein, um einen Verbrauchsausweis erstellen zu können. Sind diese Kriterien nicht erfüllt, muss auch hier der Bedarfsausweis erstellt werden. Dieser enthält generell genauere Angaben zur Energiebilanz des Gebäudes, da dieser im Gegensatz zum Verbrauchsausweis nicht nur auf den Angaben zu den Verbräuchen der Bewohner beruht. Ein Bedarfsausweis begutachtet immer das Gebäude an sich und ermittelt, wie der Name schon sagt, den Energiebedarf der Immobilie.

AUSWAHL Verbrauchsausweis WohngebaeudeAUSWAHL Bedarfsausweis Wohngebaeude